AGB
Schweiz
Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AVB) der enia flooring international ag (nachfolgend Verkäuferin) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Besteller.
Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF und ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Angaben in in unseren Preislisten sind unverbindlich.
Bestellungen
Um Ihnen einen schnellen Service bieten zu können und um Missverständnisse vorzubeugen, bitten wir Sie nach Möglichkeit online oder per E-Mail zu bestellen. Mit Ihrer Bestellung anerkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Die online und im Katalog abgebildeten Produkte sind nicht bindend. Durch Verbesserungen und Modelländerungen bedingte Abweichungen bleiben uns vorbehalten.
Lieferfrist
Bestellungen, die bis 16:30 Uhr bei uns eintreffen, werden in der Regel am nächsten Arbeitstag ausgeliefert. Wird der Over Night Service gewählt (bis max. 40 kg), erfolgt die Auslieferung in der Regel am Folgetag bis 7:00 Uhr. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Zwischenverkauf, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Betriebsstörungen, Verarbeitungs- und Transportschwierigkeiten sowie höhere Gewalt.
Zahlungskonditionen
10 Tage rein netto. Unberechtigte Skonto-, Versand- oder Verpackungsabzüge werden nicht anerkannt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auch für digitale Rechnungen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und bitten Sie deshalb, diese PDF Dateien zu archivieren. Für den Versand von Papierrechnungen werden CHF 2.00 in Rechnung gestellt.
Sonderanfertigungen
Grössere Objekte und Sonderanfertigungen auf Anfrage möglich.
Bei Aufträgen ausserhalb des Standardsortiments der enia flooring international ag, gelten folgende Zahlungskonditionen: 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50% nach Erhalt der Ware. Die komplette Auslieferung des Auftrages erfolgt spätestens 3 Monate nach Anlieferung der Ware ans Lager enia flooring international ag.
Bei Spezialanfertigungen behalten wir uns vor, 10% mehr oder bis zu 5% weniger als die bestellte Menge zu liefern. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.
Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet und sämtliche Rabatte und Sonderpreise verfallen. Umtriebe und Spesen für wiederholtes Mahnen und notwendige Betreibungen werden in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die Verkäuferin das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor.
Abholung
Bei Abholung der Ware mit einem Warenwert unter CHF 150.00 wird eine Pauschale von CHF 15.00 verrechnet. Für Abholungen am gleichen Arbeitstag, wird eine Vorlaufzeit von 1.5h benötigt.
Versandkostenanteil
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Nachfolgende Versand-Tarife kommen zur Anwendung:
Paket Service: Lieferungen von Waren bis 30 kg oder max. 80 cm Länge möglich. Es werden pauschal CHF 25.00 verrechnet.
Camion Service: Für Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500.00 werden pauschal CHF 59.00 verrechnet. Von CHF 500.00 bis CHF 999.95 CHF 39.00 und ab CHF 1'000.00 CHF 19.00.
Over Night Service: Lieferungen von Waren bis 40 kg und max. 400 cm Länge möglich. Es wird pauschal CHF 26.00 verrechnet. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am Folgetag bis 7.00 Uhr.
Telefonische Avisierung von Lieferungen: Die Kosten betragen CHF 7.00.
Terminlieferung: CHF 80.00 / Sendung
Für Bestellungen unter einem Warenwert von CHF 500.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 19.50 berechnet.
Teillieferungen
Soweit die Entgegennahme von Teillieferungen dem Besteller zumutbar sind, muss er sie entgegennehmen.
Warenrücknahme
Eine Rücksendung zur Gutschrift, ist unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20% vom Nettowert, bei neuwertiger Lagerware inklusive Verpackung möglich. Eine schriftliche Bestätigung durch die Verkäuferin ist in jedem Falle zwingend abzuwarten. Die Rücksendung ist franko vorzunehmen.
Rügefrist für Transportschäden und andere Gewährleistungsansprüche
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und allfällige Transportschäden sofort zu rügen (bei ONS-Sendungen bis zum Folgetag 10.00 Uhr) und direkt vom Spediteur schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Gewährleistungsansprüche sind verwirkt, wenn der Käufer die Ware vorbehaltlos montiert oder verlegt.
Garantie
Die Verkäuferin übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Produktes. Die Garantie erstreckt sich nur auf nachweisbare Material oder Fabrikationsfehler. Die Verkäuferin kann die Garantie wahlweise zusätzlich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erbringen.
Die Verlegung von enia Belägen muss gemäss entsprechender Verlegeanleitung ausgeführt werden. Ebenfalls muss vor der Verlegung der Einsatzbereich gemäss Verlegeanleitung überprüft werden. Die Verlegeanleitung liegt jeder Verpackung bei oder kann unter www.enia-flooring.swiss heruntergeladen werden. Für Schäden aus nicht fachgerechter Verlegung wird nicht gehaftet.
Schadenersatzansprüche
Die Verkäuferin haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkkäuferin.
Anwendungstechnische Hinweise
Die Gebrauchsanweisungen der Verkäuferin sind als allgemeine Richtlinien zu verstehen. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheit obliegt dem Besteller die eigene Prüfung, die korrekte Auswahl des Produkts der Verkäuferin, die korrekte Instruktion der eigenen Mitarbeiter, das Anbringen von allfälligen Warntafeln, und die Überwachung sowohl des Produkts wie auch der Einhaltung allfälliger Sicherheitsvorschriften.
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 8808 Pfäffikon SZ. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
August 2022